Kurzbeschreibung und Chancen
Gemäß § 6 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) muss seit 01.01.2017 in Gesundheitseinrichtungen ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden. Dies betrifft Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten.
Benannt werden dürfen nur Personen, die sachkundig und zuverlässig sind und über eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung verfügen.
Die beauftragte Person ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Vertreiber und Hersteller im Zusammenhang mit den einrichtungsbezogenen Medizinprodukten und Instrumenten.
Es sind zudem Umsetzungs- und Informationsmaßnahmen bei:
zu leisten.
Ausgehend von § 6 MPBetreibV ergeben sich für Sie, als künftiger Beauftragter, Aufgaben die unter Umständen täglich zu bewältigen sind. Dabei müssen Sie nicht nur die MPBetreibV und MPSV in ihren Grundzügen kennen, beachten und umsetzen.
Mit einem hohen Grad an praktischem Hintergrundwissen wird Sie diese Weiterbildung gezielt auf die Aufgaben als Beauftragter qualifizieren und vorbereiten, so dass die gesetzlichen Pflichten souverän eingehalten werden können.
(auszugsweise)
Medizinprodukteverantwortliche, Beauftragte oder verantwortliche Mitarbeiter in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, AOPs, Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Apotheken, Krankentransportdiensten und Rettungsdiensten, Sanitätsfachhandel sowie Dienstleister im Medizinproduktebereich:
mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pharmazeutischer, pflegerischer und/oder technischer Ausbildung.