Lehrgang: Gefahrstoffbeauftragte/r im Gesundheitswesen gemäß GefStoffV

ONLINE-Lehrgang: Gefahrstoff-Beauftragte/r gemäß § 2 (16) GefStoffV



Kurzbeschreibung und Chancen

Basierend auf der Gefahrstoffverordnung müssen die Arbeitgeber im Gesundheitswesen viele Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen beachten. Für manche dieser Anforderungen ist spezielles Fachwissen erforderlich.

Das Gefahrstoffrecht sieht keine spezielle Rolle eines Gefahrstoffbeauftragten vor, dennoch setzen Arbeitgeber fachkundige Personen für diese Aufgabe ein. Das nötige Fachwissen richtet sich vor allem nach den Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten. Es setzt zumindest eine Berufsausbildung, aktuelle Berufserfahrung, grundlegende Arbeitsschutzkenntnisse, Verständnis zum Gefahrstoffrecht und der relevanten technischen Regeln (TRGS) voraus. Diese Kenntnisse können nur durch gezielte Fortbildungen erlangt werden.


In unserem spezialisierten Lehrgang “Gefahrstoffbeauftragte im Gesundheitswesen” erhalten Sie
einen fundierten Einblick in die besonderen Herausforderungen und Bestimmungen beim Umgang
mit Gefahrstoffen in medizinischen Einrichtungen. Der Lehrgang orientiert sich dabei an § 2 Abs. 16 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Unser Angebot ermöglicht es Ihnen, sich als herausragende Fachkraft in diesem Bereich zu positionieren und ein profundes Verständnis für die Bedeutung von Sicherheit und Verantwortung in einem wichtigen Sektor zu erwerben.

Mit dieser Qualiffikation, die einen starken Fokus auf praktisches Hintergrundwissen legt, werden
Sie gezielt auf die Funktion eines Gefahrstoffbeauftragten im Gesundheitswesen vorbereitet.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein bundesweit anerkanntes Zertifikat zur Bestätigung
Ihrer spezialisierten Fachkenntnisse als Gefahrstoffbeauftragter im Gesundheitswesen.

empfohlene Lernzeit: 10 Stunden oder individuell
anerkannter Zeitwert: 16 Stunden

Preis: 380,00 Euro (umsatzsteuerfrei)



Lehrgangsinhalte

(auszugsweise)

  • Rechtliche Grundlagen und Basics zum Gefahrstoffrecht,
  • Aufgaben und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten,
  • Gefährdungsbeurteilungen mitwirken und daraus Maßnahmen nach STOP ableiten,
  • Betriebsanweisung: Aufbau, Erstellung und Unterweisung,
  • Gefahrstoffverzeichnis auf Basis aktueller Sicherheitsdatenblätter erstellen,
  • Gefahren im Umgang mit Gefahrenstoffen erkennen und aktiv im Management mitwirken,
  • Verhalten bei Betriebsstörungen und Unfällen: Mitarbeiter sensibilisieren und trainieren,
  • Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen optimieren und überwachen.

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter aus Arztpraxen, Zahnarztpraxen, AOPs, Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Krankentransportdiensten und Rettungsdiensten, Sanitätsfachhandel sowie Sicherheitsbeauftragte in Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungspersonal in Kliniken und alle,
die sich intensiver mit Gefahrstoffen im Gesundheitswesen beschäftigen möchten.


Es wird empfohlen, eine medizinische, naturwissenschaftliche, pharmazeutische, pflegerische und/oder technische Berufsausbildung absolviert zu haben.