Aufbereitung von Medizinprodukten in der ärztlichen Praxis (Auffrischungskurs)

Auffrischungskurs zur Sachkunde in der Medizinprodukteaufbereitung in Arztpraxen gemäß § 8 MPBetreibV



Kurzbeschreibung und Chancen

Die Anforderungen an die Sachkunde des mit der Medizinprodukteaufbereitung betrauten Praxispersonals ergeben sich aktuell aus der MPBetreibV und aus der RKI/BfArM-Empfehlung über die “Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten”.

Eine dieser Anforderungen zur hygienisch sicheren Aufbereitung von Medizinprodukten besteht in der regelmäßigen Fortbildung der vor Ort tätigen “Sachkundigen”. Es wird dabei einschlägig empfohlen, in regelmäßigen Abständen (nach Möglichkeit alle 2 Jahre) eine qualifizierte Fortbildung zu absolvieren und bescheinigen zu lassen.

Zur erfolgreichen Umsetzung einer guten Hygienepraxis in der Aufbereitung von Medizinprodukten ist die Sachkundige, aber auch die Praxisleitungen selbst, auf aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und der praktischen Hygienelehre angewiesen. Dabei gilt es auf Veränderungen möglichst schnell zu reagieren.

Diese fachspezifische Fortbildung für die ärztliche Praxis ist für alle Personen geeignet, die die Sachkunde in der Aufbereitung von Medizinprodukten erworben haben – sei es mit Berufsabschluss oder mit einem anerkannten Sachkundenachweis.

Die Fortbildung vertieft das bereits vorhandene Wissen und gibt Ihnen neue Einblicke in relevante Bereiche, die sich geändert haben. So werden unter anderem maßgebliche Änderungen aus der neuen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) erläutert und für Sie mit praktischen Tipps für den beruflichen Alltag praxisorientiert interpretiert.

Nach Absolvierung des Fortbildung, der mit einem leichten Abschlusstest schließt, erhalten Sie eine bundesweit anerkannte Fortbildungsbescheinigung!

empfohlene Lernzeit: 10 Stunden oder individuell
anerkannter Zeitwert: 16 Stunden

Preis: 220,00 Euro (umsatzsteuerfrei)

Hinweise:
Sofern Sie in einer zahnärztlichen, podologischen oder ambulant operierenden Praxis tätig sind, empfehlen wir Ihnen, die fachspezifischen Kurse für Ihre Fortbildung zu wählen.



Wie kann ich die Fortbildungsbescheinigung gemäß § 8 MPBetreibV erhalten?

Sie müssen sich zunächst mit Ihren persönlichen Daten anmelden! Dies ist sehr wichtig, damit wir Ihnen nach Abschluss dieser Schulung Ihre Fortbildungsbescheinigung ausstellen können. Bereits während der Anmeldung können Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und einem Passwort, welches Sie selbst vergeben, registrieren.

Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden Ihren Zugang und können entsprechend Ihrer zeitlichen Freiräume die Fortbildung absolvieren.

Noch ein Tipp: Bitte vergessen Sie nicht Ihre Rechnung rechtzeitig zu bezahlen.
Erst nach Zahlungseingang können wir Ihnen Ihre Bescheinigung übermitteln.

Vielen Dank und bis bald!


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