Grundlehrgang: Medizinprodukte-Beauftragte/r gemäß § 10 MPBetreibV

ONLINE-Lehrgang: Medizinprodukte-Beauftragte/r gemäß § 10 MPBetreibV



Kurzbeschreibung und Chancen

Das Medizinprodukterecht ist komplex und beinhaltet vielfältige Regelungen und Richtlinien. Für den Betreiber (und die Anwender) ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung maßgebend. Ziel ist es, ein höchstmögliches Maß an Patienten- und Anwendersicherheit zu erreichen. Das betrifft einerseits dem sicheren Betreiben und zum anderen auch dem sicheren Anwenden von Medizinprodukten.

Die Gewährleistung des sicheren Betreibens und Anwendens von Medizinprodukten in der Gesundheitseinrichtung gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Betreibers. Gemäß § 10 MPBetreibV kann (und wird) der Betreiber eine qualifizierte Person aus seiner Einrichtung
mit diesen Aufgaben beauftragen.

Die vom “Betreiber beauftragte Person” wird in § 10 MPBetreibV beschrieben und definiert. Danach dürfen Medizinprodukte aus der Anlage 1 MPBetreibV nur betrieben werden, wenn eine vom Betreiber beauftragte Person gemäß § 10 eingewiesen wurde. Dementsprechend dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV nur nach einer dokumentierten Einweisung angewendet werden.

Diese Einweisung kann durch den Hersteller selbst oder durch die vom Betreiber “beauftragte Person” (sog. Anwendereinweisung) erfolgen.

Zur praktischen Umsetzung der Aufgaben und Pflichten aus der MPBetreibV wird einschlägig und ausdrücklich empfohlen, Medizinprodukte-Beauftragte zu benennen, auch wenn keine Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV in der Einrichtung betrieben und angewendet werden.


Die beauftragte Person muss ausreichend qualifiziert sein und ist zentraler Ansprechpartner für Betreiber, Anwender und das gesamte Team, auch für Behörden und Hersteller im Zusammenhang mit den einrichtungsbezogenen Medizinprodukten und Instrumenten. Ausgehend von § 10 MPBetreibV ergeben sich für Sie, als künftiger Beauftragter, Aufgaben die unter Umständen täglich zu bewältigen sind.

Es reicht nicht aus, lediglich die MPBetreibV und das MPDG zu kennen und zu beachten. Mit dieser Weiterbildung, die einen starken Fokus auf praktisches Hintergrundwissen legt, werden Sie gezielt für die Rolle des Medizinprodukte-Beauftragten geschult. Somit können Sie sicherstellen, dass die gesetzlichen Pflichten nicht nur verstanden, sondern auch souverän umgesetzt werden.

empfohlene Lernzeit: 10 Stunden oder individuell
anerkannter Zeitwert: 16 Stunden

Preis: 280,00 Euro (umsatzsteuerfrei)



Lehrgangsinhalte

(auszugsweise)

  • Einführung in das Medizinprodukterecht,
  • Aufgaben der Medizinprodukte-Beauftragten,
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV),
  • Betreiber- und Anwenderpflichten,
  • Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen,
  • Aufgaben aus §§ 11, 12, 13 und 14 MPBetreibV und deren Umsetzung,
  • Unterstützung des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.

Teilnehmerkreis:

Betreiber, Anwender, Beauftragte oder verantwortliche Mitarbeiter in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, AOPs, Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Apotheken, Krankentransportdiensten und Rettungsdiensten, Sanitätsfachhandel sowie Dienstleister im Medizinproduktebereich


Es wird empfohlen, eine medizinische, naturwissenschaftliche, pharmazeutische, pflegerische und/oder technische Berufsausbildung absolviert zu haben.


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