Grundlehrgang: Medizinprodukte-Beauftragte/r gemäß § 10 MPBetreibV

ONLINE-Lehrgang: Medizinprodukte-Beauftragte/r gemäß § 10 MPBetreibV



Kurzbeschreibung und Chancen

Das Medizinprodukterecht beinhaltet neben dem Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) vielfältige Regelungen und Richtlinien. Für den Betreiber (und Anwender) ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung maßgebend. Ziel ist es, ein höchstmögliches Maß an Patientensicherheit und Anwendersicherheit zu erreichen. Das betrifft einerseits dem sicheren Betreiben und zum anderen auch dem sicheren Anwenden von Medizinprodukten.

Die Gewährleistung des sicheren Betreibens und Anwendens von Medizinprodukten in der Gesundheitseinrichtung gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Betreibers. Gemäß § 10 MPBetreibV kann (und wird) der Betreiber eine qualifizierte Person aus seiner Einrichtung
mit diesen Aufgaben beauftragen.


Die vom “Betreiber beauftragte Person” wurde in § 10 MPBetreibV beschrieben und definiert. Danach dürfen Medizinprodukte aus der Anlage 1 MPBetreibV nur betrieben werden, wenn eine vom Betreiber beauftragte Person gemäß § 10 eingewiesen wurde. Dabei dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV nur nach einer dokumentierten Einweisung angewendet werden. Diese Einweisung kann durch den Hersteller erfolgen oder durch die vom Betreiber “beauftragte Person”.

Zur praktischen Umsetzung der Aufgaben und Pflichten aus der MPBetreibV wird einschlägig und ausdrücklich empfohlen, Medizinprodukte-Beauftragte zu benennen, auch wenn keine Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV in der Einrichtung betrieben und angewendet werden.


Die beauftragte Person muss ausreichend qualifiziert sein und ist zentraler Ansprechpartner für Betreiber, Anwender und das gesamte Team, auch für Behörden und Hersteller im Zusammenhang mit den einrichtungsbezogenen Medizinprodukten und Instrumenten. Ausgehend von § 10 MPBetreibV ergeben sich für Sie, als künftiger Beauftragter, Aufgaben die unter Umständen täglich zu bewältigen sind.

Dabei müssen Sie nicht nur die MPBetreibV und MPDG in ihren Grundzügen kennen, beachten und umsetzen. Mit einem hohen Grad an praktischem Hintergrundwissen wird Sie diese Weiterbildung gezielt auf die Aufgaben als Medizinprodukte-Beauftragter qualifizieren und vorbereiten, so dass die gesetzlichen Pflichten souverän eingehalten werden können.

empfohlene Lernzeit: 12 Stunden oder individuell
anerkannter Zeitwert: 16 Stunden

Preis: 220,00 Euro (umsatzsteuerfrei)



Lehrgangsinhalte

(auszugsweise)

  • Einführung in das Medizinprodukterecht,
  • Aufgaben der Medizinprodukte-Beauftragten,
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV),
  • Anwender- und Betreiberpflichten,
  • Anforderungen beim Anwenden und Betreiben der Medizinprodukte in der Gesundheitseinrichtung,
  • Inbetriebnahme von Medizinprodukten,
  • Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen,
  • Aufgaben aus §§ 11, 12, 13 und 14 MPBetreibV und deren Umsetzung,
  • Unterstützung des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bei Vorkommnissen und Maßnahmen der Hersteller

Teilnehmerkreis:

Betreiber, Anwender, Beauftragte oder verantwortliche Mitarbeiter in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, AOPs, Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Apotheken, Krankentransportdiensten und Rettungsdiensten, Sanitätsfachhandel sowie Dienstleister im Medizinproduktebereich


Es wird empfohlen, eine medizinische, naturwissenschaftliche, pharmazeutische, pflegerische und/oder technische Berufsausbildung absolviert zu haben.